Krankmeldung

Was mache ich, wenn mein Kind krank ist?

Im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) ist für diesen Fall eine Eindeutige Regelung vorgesehen.

In § 43, Absatz 2 (SchulG) heißt es:

Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.

Das bedeutet konkret folgendes:

  1. Am ersten Fehltag rufen Sie bitte im Sekretariat der GGS-Ottbergen (Telefon: 05275-325) an oder melden Ihr Kind mit dem Onlineformular auf der Seite Krankmeldung online vom Unterricht ab.
  2. Teilen Sie der Schule schnellstmöglich mit, wie lange Ihr Kind fehlen wird.
  3. Am ersten Tag, an dem das Kind wieder zur Schule kommt, geben Sie Ihrem Kind eine „schriftliche Entschuldigungmit, die dann beim Klassenlehrer abgegeben wird.

 

In dieser Entschuldigung müssen enthalten sein:

  1. Ort
  2. Datum
  3. Fehlzeitraum
  4. Grund des Schulversäumnisses
  5. Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

 

Weitere Angaben sind freiwlig.

Wenn sie im Hauptmenü den Punkt Downloads auswählen haben sie die Möglichkeit sich eine Standartenschuldigung im PDF-Format herrunterzuladen.

Füllen Sie sie aus und geben Sie Ihrem Kind mit.
Entschuldigung