Inklusion

Gemeinsames Lernen in der Gemeinschaftsgrundschule Ottbergen

Im Gemeinsamen Lernen werden Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit allen anderen Schülern unterrichtet und erhalten die individuelle Unterstützung durch Förderschullehrerinnen und die Grundschulpädagoginnen und Grundschulpädagogen, die sie brauchen.

Grundsätzlich können alle Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Lernen gefördert werden, wenn dies pädagogisch sinnvoll und praktisch durchführbar ist und die personellen und sächlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Ziel der gemeinsamen, integrativen Förderung ist dabei nicht nur die sonderpädagogische Förderung des einzelnen Kindes, sondern auch die Vermittlung der wichtigen, über die Schule hinausweisenden Erfahrung für alle, dass beeinträchtigte Kinder und Regelschüler sehr gut gemeinsam miteinander und voneinander lernen und zusammen das Schulleben gestalten können.

Ausgangspunkt dabei ist die grundsätzliche Anerkennung der Heterogenität jeder Lerngruppe.

 

Leitgedanken

Die folgenden Grundgedanken beschreiben die Intentionen des Gemeinsamen Lernens und darüber hinaus auch die der weiteren pädagogischen Arbeit unserer Schule:

Das Gemeinsame Lernen wird als Chance begriffen…

  1. zur weiteren Innovation der Schule auf allen Ebenen: Kooperation, Offenheit, Solidarität und gemeinsame Verantwortlichkeit von aller am Schulleben beteiligten Schüler, Eltern, Lehrer, Fachkräfte und Partner
  2. die konsequente Individualisierung der Lern- und Entwicklungsbestrebungen des Schülers zu erkennen und zu unterstützen
  3. zur Erweiterung der Professionalität pädagogischen Handelns

 

 

Prinzipien des Gemeinsamen Lernens an unserer Schule

  1. die Wahrnehmung und Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation der Kinder

und

  1. die Orientierung an den Stärken und Fähigkeiten und nicht an den Defiziten der Kinder

 

Sonderpädagogische Förderschwerpunkte im inklusiven Unterricht

Beim Gemeinsamen Lernen (GL) werden Schüler und Schülerinnen mit verschiedenen Förderschwerpunkten gemeinsam mit Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet.

 

Schwerpunkte der sonderpädagogischen Förderung sind:

 

  1. Emotionale und soziale Entwicklung (ES)
  2. Sprache (SQ)
  3. Lernen (LE)
  4. Geistige Entwicklung (GG)
  5. Hören und Kommunikation (HK)
  6. Sehen (SE)
  7. Körperliche und motorische Entwicklung (KM)

 

 

Leistungsbeurteilung bei  Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Zur Leistungsbewertung ist es wichtig, zu unterscheiden, welchem Förderschwerpunkt die Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf angehören.

Zielgleiche Förderung in der Regel im Rahmen der Förderschwerpunkte:

  1. Hören und Kommunikation
  2. Körperliche und motorische Entwicklung
  3. Sehen
  4. Emotionale und soziale Entwicklung
  5. Sprache

Schüler, die im Rahmen der oben genannten Förderschwerpunkte gefördert werden, unterliegen den Richtlinien der Grundschule. Beurteilung, Notengebung und Zeugnisregelung unterscheiden sich in der Regel nicht von denen der übrigen Grundschüler.
Auf dem Zeugnis wird die sonderpädagogische Förderung mit Förderschwerpunkt vermerkt.
Zieldifferente Förderung im Rahmen der Förderschwerpunkte:

  1. Lernen
  2. geistige Entwicklung

Schüler, die im Rahmen dieser Förderschwerpunkte gefördert werden, unterliegen den Richtlinien der Förderschule für geistige Entwicklung bzw. der Förderschule für Lernen in Anlehnung an die Richtlinien der Grundschule und unter Beachtung der im Förderplan aufgestellten individuellen Lern- und Entwicklungsziele.

Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte (§ 32, § 33, § 40 AO-SF). Die Zeugnisse beschreiben die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern sowie das Arbeits- und Sozialverhalten.(https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/APOen/SF/AO_SF.pdf).

Die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen bzw. Geistige Entwicklung erhalten differenziertes Material, welches ihrem individuellen Förderplan und den Richtlinien ihrer Förderschwerpunkte entspricht. Die Schülerinnen und Schüler, die zieldifferent unterrichtet werden, müssen nicht zwingend die Ziele der Grundschule erreichen.

Auf den Zeugnissen wird auf die sonderpädagogische Förderung mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt hingewiesen. Der Versetzungsvermerk entfällt.

 

Organisation des Gemeinsamen Lernens

Die Förderung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird im Gemeinsamen in allen Klassen unserer Schule durchgeführt. Hierbei werden alle Jahrgangsstufen durch eine Sonderpädagogin mit voller Stelle betreut.

Damit eine gute Kooperation mit den Kolleginnen und Kollegen möglich ist, gibt es regelmäßige Absprachen und Beratungen. Wir legen Wert auf eine ganzheitliche Förderung aller Kinder. Grundschul- und Förderschulkollegin  finden sich deshalb zu entsprechenden Teamsitzungen zusammen.

Im Jahr 2015 sind die Räumlichkeiten der Grundschule erweitert worden. Hierbei entstand ein Differenzierungsraum und ein Büro/ Besprechungsraum für den Bereich Inklusion. Das Büro teilen sich die Sonderpädagogin mit der Schulsozialarbeiterin. Dieses unterstützt die enge Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeit und Sonderpädagogik, welche bei den zu betreuenden Kindern enorm wichtig ist.

Das Raumkonzept des Differenzierungsraumes bietet die Möglichkeit für vielseitige Fördermöglichkeiten für Kinder mit Beeinträchtigungen, aber auch für die Förderung aller anderen Schülerinnen und Schülern, die Förderbedarf benötigen.

Die Räumlichkeiten verfügen über einen eigenen Sanitärbereich, der zur Versorgung der Kinder gedacht ist, die noch Probleme mit dem Toilettengang haben.

 

Bei Interesse am vollständigen Konzept zum gemeinsamen Lernen an der GGS Ottbergen wenden Sie sich bitte an die Schulleiterin unserer Schule, Frau Redemann. Gerne vermitteln wir auch den Kontakt zu unser Sonderpädagogin.