18. April 2020: Schulministerium gibt weitere Informationen zur Notbetreuung bekannt (15. schulmail)

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (CoronaBetrVO)
Die neue Corona-Betreuungsverordnung regelt unter anderem die vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs. Zunächst werden weiterführende Schulen öffnen, damit die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge ihre Prüfungen vorbereiten können. Die Einzelheiten regelt das Ministerium für Schule und Bildung.

CoronaBetrVO, Inkrafttreten: 20. April 2020

Anlage 1 zur CoronaBetrVO, Tätigkeitsbereiche für die erweiterte Notallbetreuung bis zum 22. April 2020

Anlage 2 zur CoronaBetrVO, (aktualisierte Fassung) Tätigkeitsbereiche für die erweiterte Notfallbetreuung ab dem 23. April 2020