Änderungen in der Notbetreuung und Maskenpflicht im Schulbus (16. Schulmail)
Liebe Eltern,
hier finden Sie das aktuelle Formular ab dem 27.04.2020 für die Notbetreuung:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/Notbetreuung_Formular-ab-17-KW.pdf
Die Notbetreuung findet nicht an Wochenenden und Feiertagen statt. Auch Alleinerziehende können Ihr Kind in die Notbetreuung geben, wenn sie keine andere Form der Unterbringung finden.
Im Schulbus gilt seit dem 27.04.2020 aus Gründen des Infektionsschutzes die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes. Regeln für die Nutzung des Schulbusses finden Sie hier zum gemeinsamen Lesen zusammengefasst vom Ministerium für Verkehr in NRW.
Wir werden Sie im Rahmen eines Elternbriefes zeitnah über weitere Schritte zur geplanten Wiederaufnahme des Unterrichts informieren. Bleiben Sie gesund!
Mit herzlichen Grüßen
Claudia Redemann, Schulleitung