FERIEN

Liebe Eltern: DANKE FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG !
Liebe Viertklässler: ALLES GUTE FÜR DIE ZUKUNFT !
Liebe Schulgemeinschaft: SCHÖNE FERIEN !

Weitere Öffnungen in den Schulen der Primarstufe zum 15. Juni 2020 (23. Schulmail NRW)

In den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen kann ohne eine Teilung der Lerngruppen wieder im Klassenverband unterrichtet werden. Diese Schulen kehren damit grundsätzlich wieder zu einem Regelbetrieb mit Unterricht möglichst gemäß Stundentafel zurück.

Nähere Informationen zum Stundenplan erhalten unsere Eltern mit dem nächsten Elternbrief.

Weiterlesen: https://www.schulministerium.nrw.de

11. Mai 2020: Endlich Schulstart!

Tage- und klassenweise erobern sich unsere Schülerinnen und Schüler ihre Schule zurück: mit Maske und vielen neuen Regeln. Das neue Lernen ist ein Wechsel aus Präsenz in der Schule und Distanzlernen zu Hause. Ein Anfang!

Hier sehen Sie den Organisationsplan bis zu den Sommerferien:

Land NRW plant Rückkehr der Viertklässler an Grundschulen zum 7. Mai

Soweit die bisherigen Beschlüsse der Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sowie der
entsprechende Beschluss der Kultusministerkonferenz erwartungsgemäß
über den 6. Mai 2020 hinaus Bestand haben, bedeutet das:

· BEGINN DER SCHULÖFFNUNGEN AM 7. MAI 2020 ZUNÄCHST MIT DEN VIERTKLÄSSLERN,
· AN EINEM TAG SO VIEL UNTERRICHT UND BETREUUNG WIE MÖGLICH,
· NACH EINEM FESTEN PLAN BIS ZU DEN SOMMERFERIEN,
· BEI FORTSETZUNG DER NOTBETREUUNG.

Lesen Sie weiter unter:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Änderungen in der Notbetreuung und Maskenpflicht im Schulbus (16. Schulmail)

Liebe Eltern,

hier finden Sie das aktuelle Formular ab dem 27.04.2020 für die Notbetreuung:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/Notbetreuung_Formular-ab-17-KW.pdf

Die Notbetreuung findet nicht an Wochenenden und Feiertagen statt. Auch Alleinerziehende können Ihr Kind in die Notbetreuung geben, wenn sie keine andere Form der Unterbringung finden.

Im Schulbus gilt seit dem 27.04.2020  aus Gründen des Infektionsschutzes die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes. Regeln für die Nutzung des Schulbusses finden Sie hier zum gemeinsamen Lesen zusammengefasst vom Ministerium für Verkehr in NRW. 

Wir werden Sie im Rahmen eines Elternbriefes zeitnah über weitere Schritte zur geplanten Wiederaufnahme des Unterrichts informieren. Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichen Grüßen

Claudia Redemann, Schulleitung

18. April 2020: Schulministerium gibt weitere Informationen zur Notbetreuung bekannt (15. schulmail)

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (CoronaBetrVO)
Die neue Corona-Betreuungsverordnung regelt unter anderem die vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs. Zunächst werden weiterführende Schulen öffnen, damit die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge ihre Prüfungen vorbereiten können. Die Einzelheiten regelt das Ministerium für Schule und Bildung.

CoronaBetrVO, Inkrafttreten: 20. April 2020

Anlage 1 zur CoronaBetrVO, Tätigkeitsbereiche für die erweiterte Notallbetreuung bis zum 22. April 2020

Anlage 2 zur CoronaBetrVO, (aktualisierte Fassung) Tätigkeitsbereiche für die erweiterte Notfallbetreuung ab dem 23. April 2020